Mitnahme von Tieren

Ein Auszug aus den Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RVV.

In Zügen 

Für die Beförderung von Fahrrädern in Zügen gelten ausschließlich die Beförderungsbestimmungen und Tarife der jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen. Welcher Tarif gilt, kann auf den jeweligen Websites eingesehen werden (www.agilis.de | www.bahn.de | www.laenderbahn.com)

In Linienbussen im RVV-Gebiet 

Wir nehmen Vierbeiner und Co. kostenlos mit - unter folgenden Bedingungen:

  • Hunde werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person (ab dem 12. Lebensjahr) und unter Einhaltung der Leinenpflicht befördert. Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen. 
  • Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, werden immer befördert. 
  • Sonstige Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden. Das Fahrpersonal kann von der Verpflichtung, sonstige Tiere in Be­häl­tern unterzubringen, im Einzelfall Aus­nahmen zulassen.
  • Tiere, die ihrer Natur nach als gefährlich angesehen werden und Tiere, die bei Fahrgästen Angst oder Ekel erregen können, sind auch bei Unterbringung in Behältern von der Beför­de­rung ausgeschlossen.
  • Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.
  • Der Fahrgast hat mitgeführte Tiere so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden können.
  • Unsere Busfahrerinnen und Busfahrer entscheiden im Einzelfall, ob Tiere zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind.
  • Ein Anspruch auf Beförderung besteht nicht. 

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