Mitnahme von Fahrrädern

Stand: 1. September 2022

In Zügen: 

Für die Beförderung von Fahrrädern in Zügen gelten ausschließlich die Beförderungsbestimmungen und Tarife der jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen. Welcher Tarif gilt, kann auf den jeweligen Websites eingesehen werden (www.agilis.de; www.bahn.de; www.laenderbahn.com)

In RVV- Linienbussen: 

Grundsätzlich können Fahrräder in unseren Bussen befördert werden. Bitte beachten Sie allerdings, dass Fahrgäste mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen bei der Beförderung Vorrang haben. Sind alle Fahrradplätze im Bus belegt, oder kann die Sicherheit und Ordnung des Betriebes bei einer Mitnahme nicht gewährleistet werden, müssen Fahrgäste mit Fahrrädern zurückbleiben. Einen Anspruch auf Beförderung besteht also nicht. Im Zweifel entscheidet das Fahrpersonal über die Beförderung.  

Eine Fahrradmitnahme ist grundsätzlich möglich, wenn...

  • es sich um ein herkömmliches, einsitziges Zweirad handelt. Zusammengeklappte Fahrräder, sowie E-Tretroller gelten als Handgepäck und können unentgeltlich transportiert werden. 
  • dies außerhalb der Hauptverkehrszeit (montags bis freitags von 7:00 Uhr bis 9:00 Uhr) geschieht. An Wochenenden sowie Feiertagen ist die Mitnahme grundsätzlich ganztägig möglich. 
  • pro Fahrgast nur ein Fahrrad mitgenommen wird. Kinder bis einschließlich sechs Jahre, die ein Fahrrad mitnehmen möchten, müssen von einer volljährigen Person begleitet werden. 

Ausgeschlossen ist die Mitnahme von Fahrrädern...

  • mit Verbrennungsmottor und Sonderkonstruktionen (z.B. Tandems, Lastenräder, etc.) 
  • in Stadt- und Regionalbussen montags bis freitags zur Hauptverkehrszeit von 7:00 Uhr - 9:00 Uhr

Der richitge Fahrschein für das Fahrrad: 

  • Für die Fahrradmitnahme muss zusätzlich zur Fahrkarte ein Kinderfahrschein der jeweiligen Preisstufe gelöst werden. Fahrräder können nicht im Rahmen der Mitnahmemöglichkeiten der RVV-Abonnements transportiert werden. 
  • Für unsere Fahrradbusse gelten besondere Bestimmungen. Demnach gilt hier ausschließlich das Biker-Ticket.

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Fahrgäste! 

Bei Fahrradmitnahme sind Sie verpflichtet das Fahrrad im Bus entsprechend den angebrachten Hinweisen unterzubringen und mit den Sicherungsgurten (falls vorhanden) zu befestigen oder festzuhalten. Durchgänge und Türöffnungen sollen dabei freibleiben. 

Es ist darauf zu achten, dass andere Fahrgäste im Bus oder an der Haltestelle nicht behindert, beschmutzt oder verletzt werden. Für entstandene Schäden haftet der Besitzer des Fahrrads.

Mehr dazu finden Sie in unseren Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen

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