AGB RVV-Prepaidkarte

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die RVV-Prepaidkarte, Stand: Oktober 2025.

1. Allgemeines

Die Regensburger Verkehrsverbund GmbH (kurz: RVV) vertreibt die RVV-Prepaidkarte. Über die RVV-Prepaidkarte wird den Kundinnen und Kunden ermöglicht, bargeldlos RVV-Tickets in Bussen an sog. Validatoren zu erwerben.

2. Aufladefunktion der RVV-Prepaidkarte

2.1
Für die Verwendung der RVV-Prepaidkarte müssen Kundinnen und Kunden ausreichendes Guthaben auf die RVV-Prepaidkarte laden. Zu diesem Zweck ist die RVV-Prepaidkarte mit einem nicht personalisierten, digitalen Konto verknüpft, auf dem das Guthaben und erworbene Tickets hinterlegt werden.

2.2
Die Aufladung kann im RVV-Kundenzentraum, Hemauer Str. 1, 93047 Regensburg, an ausgewählten Vorverkaufsstellen und online auf www.rvv.de/prepaid erfolgen.

2.3
Die RVV-Prepaidkarte wird gegen eine Gebühr von 5 Euro ausgegeben. Sie muss durch die Kundinnen und Kunden bei der Ausgabe mit einem Guthaben in Höhe von mindestens 5 Euro aufgeladen werden.

3.Ticketkauf und Nutzung der RVV-Prepaidkarte

3.1
Mit der RVV-Prepaidkarte können Fahrgäste in Bussen mit entsprechenden technischen Voraussetzungen (sog. Validatoren) ausgewählte RVV-Tickets erwerben und nutzen.

3.2
Gültige RVV-Tickets, die mit der RVV-Prepaidkarte gekauft wurden, können im Kundenportal von Kundinnen und Kunden eingesehen werden. Dort werden – unabhängig von ihrer Gültigkeit – die zuletzt gekauften Fahrkarten aus mindestens den letzten 4 Wochen angezeigt.

3.3
Die RVV-Prepaidkarte ist nicht personalisiert und als Zahlungsmittel von Dritten nutzbar. Für die auf der RVV-Prepaidkarte hinterlegten RVV-Tickets gelten RVV-Tarifbestimmungen.

3.4
Sofern zu Fahrtbeginn ein Ticket mit der RVV-Prepaidkarte gekauft worden ist, ist die RVV-Prepaidkarte während der Fahrt als gültiger Fahrschein ständig mitzuführen und bei einer Fahrscheinkontrolle dem Prüfpersonal vorzuzeigen. Das Prüfpersonal kann die kurzfristige Aushändigung der RVV-Prepaidkarte zu Prüfzwecken verlangen.

3.5
Zum Ticketkauf müssen auf der RVV-Prepaidkarte mindestens 3,- € Mindestguthaben verfügbar sein.

4. Nutzung von RVV-Beförderungsleistungen mit der RVV-Prepaidkarte

4.1
Nachdem die RVV-Prepaidkarte mit Guthaben aufgeladen wurde, kann die Karte inklusive Guthaben kurze Zeit später verwendet werden. Ausgewählte Tarifprodukte können in Bussen mit der entsprechenden technischen Voraussetzung (im Fahrzeug vorhandene Validatoren) erworben werden.

4.2
Defekte RVV-Prepaidkarten können im RVV Kundenzentrum, Hemauerstr. 1, 93047 Regensburg zurückgegeben werden. Die RVV-Prepaidkarte wird dort ausgelesen und ein eventuell vorhandenes Guthaben kann ausgezahlt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der auf der RVV-Prepaidkarte aufgedruckte Barcode oder die aufgedruckte Kartennummer auslesbar sind. Teilerstattungen sind ausgeschlossen. Eine Rückerstattung der Ausgabegebühr erfolgt nicht.

4.3
Die RVV-Prepaidkarte dient als Zugangsschlüssel für das nicht personalisierte Digitalkonto im Hintergrund. Es werden keine personenbezogenen Daten gespeichert, die Rückschlüsse auf die Person der RVV Kunden und Kundinnen oder deren Bewegungen ermöglichen.
Die erworbenen Fahrkarten werden bis zu 3 Wochen auf dem Konto für eventuelle Rückfragen vorgehalten.

4.4 Übertragbarkeit
Die RVV-Prepaidkarte ist nicht an eine Person gebunden. Sie kann jederzeit auf andere Personen übertragen bzw. übergeben werden.

4.5
Guthaben auf einer RVV-Prepaidkarte, deren technische Gültigkeit um mehr als 1 Jahr überschritten ist, verfällt (siehe Punkt 4.7).

4.6 Haftung
Der RVV übernimmt keine Haftung für das Guthaben einer verloren bzw. abhandengekommenen RVV-Prepaidkarte. Für die RVV-Prepaidkarte trägt der Karteninhaber das Verlust- und Missbrauchsrisiko.
Bei unbefugter Nutzung der RVV-Prepaidkarte, etwa nach Verlust/Diebstahl und/oder Nutzung durch einen nicht berechtigten Karteninhaber, wird der RVV von einer Leistungspflicht bzw. Schadensersatzes an den berechtigten Karteninhaber befreit.
Die RVV-Prepaidkarte ist übertragbar und deren Erwerb ist genauso wie der damit getätigte Ticketkauf anonymisiert. Aufgrund der anonymen Nutzung der RVV-Prepaidkarte ist es nicht möglich, die Autorisierung für einen Zahlungsvorgang festzustellen. Es gilt deshalb als vereinbart, dass der RVV nicht verpflichtet ist, den Nachweis zu erbringen, ob der Karteninhaber einem Kaufvorgang mit der RVV-Prepaidkarte zugestimmt hat.
Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Regelungen.

4.7 Technische Gültigkeit der RVV-Prepaidkarte
Die RVV-Prepaidkarte hat analog einer EC- oder Kreditkarte eine vom RVV nicht beeinflussbare technische Gültigkeit. Auf der RVV-Prepaidkarte ist das technische Gültigkeitsdatum aufgedruckt. Nach Ablauf dieses Datums ist die Karte nicht mehr nutzbar. Bis spätestens 1 Jahr nach Ablauf des Gültigkeitsdatums kann die Karte im RVV-Kundenzentrum, Hemauerstraße 1, 93047 Regensburg ausgetauscht werden (siehe Punkt 4.5).

5. Sonstige Regelungen

5.1
Es besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit, Qualitäts- oder Leistungsmerkmale oder technische Unterstützung für die RVV-Prepaidkarte. Der RVV behält sich das Recht vor, die RVV-Prepaidkarte jederzeit nach freiem Ermessen umzugestalten, einzuschränken oder einzustellen.

5.2
Der RVV prüft jedes Anliegen und versucht, bei Problemen eine einvernehmliche Lösung im Sinne der Kunden zu finden. Aus diesem Grund ist RVV der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. (ehemals: Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.) beigetreten und hat hierdurch die grundsätzliche Bereitschaft für ein Schlichtungsverfahren erklärt.

Anschrift der Schlichtungsstelle:

Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.
Fasanenstr. 81
10623 Berlin
www.schlichtung-reise-und-verkehr.de

5.3
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern der Besteller Kaufmann ist oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Regensburg vereinbart. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit des restlichen Vertrages im Ganzen nicht berührt.

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