Bayern-Ticket, DB City-Ticket und BahnCard100

Diese Bahn-Tickets gelten auch im RVV.

Bayern-Ticket

Merkmal Kurzbeschreibung
Gültigkeitszeitraum: Montag - Freitag ab 09.00 Uhr bis 3.00 Uhr des Folgetages; Samstag, Sonntag und an Feiertagen schon ab 00:00 Uhr
Gültigkeitsbereich: gültig bayernweit für beliebig viele Fahrten in allen Nahverkehrszügen, Verbünden und vielen Linienbussen; im gesamten RVV-Gebiet, mit Ausnahme des Anruf-Sammel-Taxis (RAST)
Übertragbar:

nein

Mitnahme weiterer Personen:

bis zu vier weitere Personen (plus zusätzlich kostenfreie Mitnahme beliebig vieler Kinder im Alter bis einschließlich 5 Jahren oder von bis zu 3 Kindern im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren)

Preis (beim Kauf online und an Automaten):

29,00 € + 10,00 € pro weiterem Mitfahrer
(Bayern-Ticket 1. Klasse: ab 41,50 €; Bayern-Ticket-Nacht 2. Klasse: ab 27,00 €)

Beim Kauf bei personenbedienten Verkaufsstellen: je Ticket 2 Euro Aufschlag

 

Ab 15.12.2024:

32,00 € + 10,00 € pro weiterem Mitfahrer
(Bayern-Ticket 1. Klasse: ab 44,50 €; Bayern-Ticket-Nacht 2. Klasse: ab 30,00 €)

Beim Kauf bei personenbedienten Verkaufsstellen: je Ticket 2 Euro Aufschlag

Erhältlich:

in allen RVV-Vorverkaufsstellen und in den Bussen des RVV,
bei allen DB-Verkaufsstellen und an Automaten an den Bahnhöfen

City-Ticket

Bei Sparpreis- und Flexpreis-Fahrkarten im Fernverkehr ist das City-Ticket in vielen Städten inklusive. Steht der Vermerk "+City"(z. B. "Regensburg + City") auf Ihrem DB-Ticket, können Sie am Tag der Gültigkeit am Start- und/oder Zielort der Bahnreise den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Im RVV sind das alle Busse in den Tarifzonen 1 und 2. 

Start- und Zielbahnhöfe für „Regensburg +City“ können neben Regensburg Hbf auch die Bahnhöfe Regensburg-Burgweinting, Regensburg-Prüfening, Obertraubling und Sinzing sein.

Die Fahrberechtigung gilt für alle Personen – Erwachsene und Kinder – die auf dem Ticket angegeben sind. 

BahnCard100

Die sog. „BahnCard100“ der DB-AG ist eine für ein Jahr gültige Fahrkarte für das gesamte Bahnnetz. Inhaber der „BahnCard100“ sind berechtigt, in den City-Tarifgebieten alle Verkehrsmittel zu beliebig vielen Fahrten zu nutzen. Im RVV sind das alle öffentlichen Verkehrsmittel in den Tarifzonen 1 und 2.

nach oben