Maskenpflicht im ÖPNV in Bayern
In den Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs in Bayern – in Bussen und Bahnen – gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske ("OP-Maske"). Eine FFP2-Maske ist ebenfalls zulässig.
Die Einhaltung der Maskenpflicht im Verbundgebiet wird vom RVV in Zusammenarbeit mit Polizei und Ordnungsämtern regelmäßig stichprobenhaft kontrolliert.
Schützen Sie sich und andere und bleiben Sie gesund! Danke für Ihre Mithilfe!